BFH: Ausschluss des Vorsteuerabzugs – unternehmerische Mindestnutzung, 10 %-Grenze
Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.2016 – XI R 15/13 - wie folgt entschieden:
1. Die Bundesrepublik Deutschland war u.a. im Besteuerungszeitraum 2008 nicht ermächtigt, durch § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen auszuschließen, die zu mehr als 90 % für nichtwirtschaftliche – nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende – Tätigkeiten verwendet werden.
2. Ein Unternehmer kann sich insoweit auf das für ihn günstigere Unionsrecht berufen.