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Steuerrecht
21.05.2008
Steuerrecht
EuGH: Ausschluss der Verrechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach DBA verstößt nicht gegen Grundfreiheiten - „Lidl Belgium"

Lidl Belgium, eine in Deutschland ansässige KG, wollte den Verlust aus einer luxemburgischen Betriebsstätte von der inländischen Bemessungsgrundlage abziehen. Das FA lehnte dies ab, weil nach dem DBA-Luxemburg entsprechende Betriebsstätteneinkünfte von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Auf Vorlage des BFH entschied der EuGH mit Urteil vom 15.5.2008 - Rs. C-414/06 -, die Niederlassungsfreiheit sei nicht verletzt, wenn eine Verrechnung von Betriebsstättenverlusten nach DBA bei der inländischen Bemessungsgrundlage ausgeschlossen werde, sofern im Betriebsstättenstaat die Einkünfte der Betriebsstätte besteuert und die Verluste für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können. Die Betriebsstättenverluste können sich aufgrund des Progressionsvorbehalts allerdings im Inland über die Anwendung eines geringeren Steuersatzes auswirken.

Das Urteil wird demnächst von Dörfler/Ribbrock im Betriebs-Berater und von Bron in EWS H. 5 kommentiert.
 

Volltext des Urt.: //BB-Online BBL2008-1143-1

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