BFH: Ausscheiden eines Gesellschafters aus landwirtschaftlicher GbR
Der BFH hat im Urteil vom 11.11.2010 – IV R 17/08 – entschieden: Die Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen gehört zum Veräußerungserlös, wenn sie dem Gesellschafter einer landwirtschaftlichen GbR im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus der GbR bewilligt wurde. Ein Wahlrecht zur Besteuerung der Vorruhestandsbeihilfe als nachträgliche Betriebseinnahme mit dem Zufluss der jeweiligen Zahlungen steht dem ausgeschiedenen Gesellschafter nicht zu. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-342-2
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