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Steuerrecht
09.01.2020
Steuerrecht
BFH: Auslegung von Einspruchsschreiben

Der BFH hat mit Urteil vom 29.10.2019 – IX R 4/19 – wie folgt entschieden:

Ficht der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der „Bescheidbezeichnung“ an, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erheben, können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden.

Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 EStGdar.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext:BB-ONLINE BBL2020-86-5

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