BFH: Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage
Der BFH hat im Urteil vom 26.1.2012 – VII R 4/11 – entschieden: Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung der konkurrierenden Leistungen eines gemeinnützigen Vereins mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz Wettbewerbsnachteile von erheblichem Gewicht erleidet, kann es unbeschadet des Steuergeheimnisses vom FA Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen (Anschluss an das Urteil des Senats vom 5.10.2006 – VII R 24/ 03, BFHE 215, 32, BStBl. II 2007, 243, BB 2007, 34 Ls).
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