FG Rheinland-Pfalz: Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 9.4.2019 – 4 K 1734/17 – wie folgt entschieden:
Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein.
(PM FG Rheinland-Pfalz vom 24.4.2019)