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Steuerrecht
03.05.2019
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 9.4.2019 – 4 K 1734/17 – wie folgt entschieden:

Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein.

(PM FG Rheinland-Pfalz vom 24.4.2019)

 

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