BMF: Ausgleichszahlungen an außen stehende Anteilseigner – Nichtanwendungserlass zu BFH vom 4.3.2009 – I R 1/08
Mit Schreiben vom 20.4.2010 – IV C 2 – S 2770/ 08/10006 – hat das BMF zum BFH-Urteil vom 4.3.2009 – I R 1/08, BB 2009, 2183 m. Komm. Scheunemann – Stellung genommen. Der BFH hat darin – abweichend von der Auffassung der Finanzverwaltung und großen Teilen des Schrifttums – die Kombination von fester und variabler Ausgleichszahlung an einen außenstehenden Aktionär entsprechend der Höhe einer hypothetischen Dividende des Minderheitsgesellschafters als unzulässig angesehen. Laut BMF ist das Urteil über den entschiedenen Fall hinaus nicht anzuwenden, da nicht im Einklang mit § 14 Abs. 1 S. 1 KStG und den Grundsätzen des § 304 AktG stehe. Diese Norm schütze den außenstehenden Gesellschafter, indem dieser weitgehend so gestellt werden soll, als würde der Gewinnabführungsvertrag nicht bestehen. Diesem Grundsatz widerspreche das o. a. BFH-Urteil.
Volltext des Schr.: s. Zusatzmaterial rechts