Bundesregierung: Aus für ELENA
Die Bundesregierung hat am 19.7.2011 verkündet, dass das Verfahren ELENA endgültig eingestellt werden soll. Sie trägt damit insbesondere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Art der Vorratsdatenspeicherung Rechnung (s. dazu auch „Im Blickpunkt“ im Arbeitsrecht (BB 2011, 1843). Mit dem Verfahren werden bislang alle Arbeitgeber verpflichtet, monatlich neben den Meldungen zur Lohnsteuer und zu den Trägern der Sozialversicherung eine Vielzahl auch persönlicher Daten mitzuteilen – ohne Bezug auf den Einzelfall. Daten müssen nunmehr gelöscht werden. Dennoch wird geprüft, wie Erfahrungen aus diesem Projekt künftig genutzt werden können.
(PM BMAS und BMWi vom 19.7.2011)