BFH: Aufwendungsersatz als Entgelt
Der BFH hat mit Urteil vom 4.7.2013 - V R 33/11 - wie folgt entschieden:
1. Erhält ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer aufgrund einer gemeinsam betriebenen Nachtzuglinie gewinnunabhängig Aufwendungsersatz für Leistungen, die er an den anderen Unternehmer erbringt, liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch vor. 2. Die Beförderung über eine Strecke von ca. 300 km ist nicht als Leistung auf einer Grenzbetriebsstrecke nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG steuerfrei.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2261-2 unter www.betriebs-berater.de