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Steuerrecht
09.05.2011
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Aufwendungen für häusliches Arbeitzimmer

Das FG Niedersachsen hat durch Urteil vom 8.2.2011 – 14 K 329/09 – den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Richterin am Amtsgericht verneint, da der qualitative Schwerpunkt der beruflichen Betätigung der Klägerin eindeutig nicht in ihrem häuslichen Arbeitszimmer liege, sondern sie sich lediglich auf ihre Sitzungen im Amtsgericht vorbereitet und zudem Urteile und Beschlüsse diktiert habe. Das FG hat aber gleichzeitig die Revision zugelassen, um dem BFH Gelegenheit zu geben, zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang die bisherige Rechtsprechung zum „anderen Arbeitsplatz“ und zum „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ auch auf die Neuregelungen durch das JStG 2010 übertragen werden kann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: VI R 13/11).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1174-2 unter www.betriebs-berater.de
(PM FG Niedersachsen vom 20.4.2011)

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