BFH: Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten
Der BFH hat mit Urteil vom 12.2.2020 – VI R 17/20 (VI R 64/12) – wie folgt entschieden:
Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, sind nach § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext: BB-ONLINE BBL2020-1685-3