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Steuerrecht
23.07.2010
Steuerrecht
BFH: Aufwendungen für das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV

Der BFH hat im Urteil vom 6.5.2010 – VI R 25/09 – entschieden: Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV (sog. Statusfeststellungsverfahren) sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Auch Kosten der Rechtsverfolgung (Beratungs-, Vertretungs- und Prozesskosten) können danach Werbungskosten sein. Aber auch die mit einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) einhergehenden öffentlich- rechtlichen Streitigkeiten weisen den erforderlichen Veranlassungszusammenhang mit den Einkünften aus § 19 EStG auf.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1821-3

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