R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
08.08.2011
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Aufwendungen für Handy bis max. 300 Euro als Betriebsausgabe angemessen

Das FG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 14.7.2011 - 6 K 2137/10 - entschieden: Die Anschaffungskosten eines Luxus-Mobiltelefons durch einen Zahnarzt ist unangemessen; insoweit sei keine Anerkennung als Betriebsausgaben möglich. Für den Geschäftserfolg eines Zahnarztes sei ein handgearbeitetes Handy nicht bedeutend. Ein „normales" Handy reiche aus, um die Erreichbarkeit eines Zahnarztes an zwei bis drei Bereitschaftswochenenden im Jahr zu gewährleisten,  es sei allenfalls ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 300 Euro bei den Betriebsausgaben anzusetzen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(PM FG Rheinland-Pfalz vom 3.8.2011)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2005-6 unter www.betriebs-berater.de

stats