FG Saarland: Aufwendungen für Geburtstagsfeier vGA?
Das FG Saarland hat mit Urteil vom 9.7.2014 - 1 K 1332/12 - wie folgt entschieden: Aufwendungen einer GmbH für eine Feier anlässlich des 80. Geburtstags des Gesellschafter-Geschäftsführers stellen insoweit keine vGA dar, wie die von der Rechtsprechung des BFH heranzuziehenden Kriterien – wie etwa Veranstaltungsort, Gäste, Gastgeber – den privaten Anlass „überlagern".