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Steuerrecht
02.07.2009
Steuerrecht
BFH: Aufwendungen für Betriebsversammlung auf Ausflugsschiff als Arbeitslohn

Mit Urteil vom 30.4.2009 – VI R 55/07 – hat der BFH entschieden, dass eine Veranstaltung des Arbeitgebers, die betriebliche und gesellschaftliche Bestandteile enthält, in Bezug auf den gesellschaftlichen Teil als Lohnzuwendung zu behandeln ist, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers insgesamt mehr als 100 Euro je Arbeitnehmer betragen haben. Im Streitfall führte die Klägerin an Bord eines Ausflugsschiffs unter Darreichung von Speisen und Getränken eine sog. Betriebsversammlung mit anschließendem Betriebsfest in einem Hotel durch. Nach Auffassung des BFH handelte es sich um eine Gesamtveranstaltung mit eher gesellschaftlichem Charakter; eine Aufteilung in einen Seminarteil auf dem Schiff und eine Betriebsveranstaltung an Land komme nicht in Betracht.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1499-3

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