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Steuerrecht
03.11.2009
Steuerrecht
Schleswig-Holsteinisches FG: Aufwandsentschädigungen für Tätigkeiten im Gemeinde- oder Stadtrat steuerpflichtig

Das Schleswig-Holsteinische FG hat durch Urteil vom 22.9.2009 - 3 K 130/09 - entschieden: Wenn jemand ehrenamtlich für einen Stadt- oder Gemeinderat tätig ist und eine Aufwandsentschädigung dafür erhält, sei diese Aufwandsentschädigung nicht steuerfrei; vielmehr handele es sich um steuerpflichtige Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (so auch BFH, 5.8.1996 - IX B 187/95, BFH/NV 1996, 1897). Es bleibe dem Steuerpflichtigen allerdings unbenommen, hm entstandenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten nachzuweisen  und steuermindernd anzusetzen (vgl. BFH, 13.10.2006 - XI B 129/05).

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