BFH: Auftragsprüfung nach § 195 Satz 2 AO; Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Prüfungsanordnung wegen mangelnder Bestimmtheit
Der BFH hat mit Urteil vom 6.8.2013 – VIII R 15/12 - entschieden: 1. Die Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts ist hinreichendbegründet,wenn sie die für die Ermessensausübung auch des beauftragenden Finanzamts maßgebenden Erwägungen enthält. 2. Eine Prüfungsanordnung ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit nichtig, wenn für den Steuerpflichtigen der Regelungsgehalt nicht ernsthaft zweifelhaft sein kann. 3. Das vorübergehende Bestehen von zwei Prüfungsanordnungen, die sich inhaltlich nicht widersprechen, führt nicht zu deren Nichtigkeit.
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