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Steuerrecht
13.11.2012
Steuerrecht
EuGH: Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt-genutztem Grundstück

Der EuGH hat im Urteil vom 8.11.2012 - C-511/10 - entschieden: Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Sechsten RL 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 dieser RL vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes.

(curia.europa.eu)

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