FG Saarland: Aufteilung GewSt- Messbescheid bei Personengesellschaft
Das FG des Saarlandes hat durch Urteil vom 21.7.2011 – 1 K 1150/11 – entschieden: Begrenzen die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Gesellschaftsvertrag den Gewinn eines Gesellschafters auf einen fixen Betrag, so stellt der diese Begrenzung übersteigende Gewinn keinen Vorabgewinn für die übrigen Gesellschafter, sondern Bestandteil der allgemeinen Gewinnverteilungsabrede (Restgewinnverteilung) dar mit der Folge, dass die Gewinnbegrenzung bei der Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags zu berücksichtigen ist.
(Mitteilung FG des Saarlandes vom 5.12.2011)
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