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Steuerrecht
14.02.2011
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom25.10.2010 – 11 K 2909/09 E – entschieden: Die Zahlungen zur Aufstockung des Transferkurzarbeitergelds stellen – ebenso wie die Überbrückungsbeihilfe sowie der geldwerte Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten – Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen dar.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-406-4

unter www.betriebs-berater.de

(PM FG Düsseldorf vom 30.1.2011)

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