FG Düsseldorf: Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom25.10.2010 – 11 K 2909/09 E – entschieden: Die Zahlungen zur Aufstockung des Transferkurzarbeitergelds stellen – ebenso wie die Überbrückungsbeihilfe sowie der geldwerte Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten – Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen dar.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-406-4
unter www.betriebs-berater.de
(PM FG Düsseldorf vom 30.1.2011)