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Steuerrecht
12.06.2008
Steuerrecht
BFH: Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

Mit Urteil vom 4.3.2008 – VII R 10/06 – hat der BFH entschieden, dass im massearmen Insolvenzverfahren Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden können. Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraumbis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1.8.2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl. II 2002, 323). Das FA hatte Steuerverbindlichkeiten (Umsatzsteuer aus der Verwertung einzelner Gegenstände der Insolvenzmasse, Lohnsteuer) mit einem Vorsteuervergütungsanspruch der Insolvenzmasse aus der Vorsteuer der vom Insolvenzverwalter (Kläger) in Rechnunggestellten Verwaltervergütung verrechnet. Das FG gab der Klage statt, der BFH bestätigte das Urteil: Der Vorsteuervergütungsanspruch wird vomAufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO in vollemUmfang erfasst.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1311-4

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