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Steuerrecht
10.06.2013
Steuerrecht
BR: Aufnahme der Datenhehlerei in das StGB

Der Bundesrat will mit einem am 7.6.2013 beschlossenen Gesetzentwurf (284/13) die Datenhehlerei unter Strafe stellen. Der Gesetzentwurf soll bestehende Strafbarkeitslücken durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei schließen. Der Ankauf sog. Steuer-CDs durch Amtsträger soll aber nach wie vor strafrechtlich nicht relevant sein. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

(Quelle: PM BR vom 7.6.2013)

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