BFH: Aufenthaltsdauer gem. 183-Tage- Regelung nach DBA-Frankreich
Der BFH hat im Urteil vom 12.10.2011 – I R 15/11 – entschieden: Bei der Berechnung der Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gem. Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich sind nur solche Tage zu berücksichtigen, an denen sich der Arbeitnehmer tatsächlich („physisch“) im Tä- tigkeitsstaat aufgehalten hat. Soweit der von der deutschen und der französischen Finanzverwaltung getroffenen Verständigungsvereinbarung vom 16.2.2006 (s. BMF-Schreiben vom 3.4.2006, BStBl. I 2006, 304) Abweichendes zu entnehmen sein sollte, bindet dies die Rechtsprechung nicht (Anschluss an die ständige Spruchpraxis des Senats).
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