R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
27.07.2011
Steuerrecht
BFH: Auf Umlaufvermögen entfallende Schuldzinsen seit 1999 nach Überentnahmen beschränkt abziehbar

 Der BFH hat im Urteil vom 23.3.2011 – X R 28/09 – entschieden: Im Fall zu hoher Privatentnahmen sind die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen auch dann nur beschränkt gem. § 4 Abs. 4a EStG abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1877-2 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 23.3.2011)

stats