BFH: Arbeitslohnumwandlung
Der BFH hat im Urteil vom 30.9.2008 – VI R 67/ 05 – entschieden, dass durch Umwandlung einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eingeräumten Wandelschuldverschreibung in Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn zufließt – und zwar unabhängig davon, dass der Arbeitnehmer die Aktien aufgrund einer Sperrfrist nicht veräußern kann oder zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Sperrfrist aufgelöst wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-19-1 unter www.betriebs-berater.de