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Steuerrecht
12.02.2009
Steuerrecht
BFH: Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten Gruppenunfallversicherung

Mit Urteil vom 11.12.2008 – VI R 9/05 – hat der BFHentschieden, dass ein Arbeitnehmer, der Leistungen aus einer durch Beitrge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung ohne eigenen Rechtsanspruch erhlt, im Zeitpunkt der Versicherungsleistung die bis dahin entrichteten, auf seinen Versicherungsschutz entfallenden Beitrge, begrenzt auf die ausgezahlte Versicherungsleistung, als Arbeitslohn zu versteuern hat. Ebenso entschied der BFH in fnf weiteren gleichgelagerten, nicht zur amtlichen Verffentlichung vorgesehenen Fllen (VI R 20/05, VI R 19/06, VI R 24/06, VI R 66/06 und VI R 3/08).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-355-1

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