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Steuerrecht
08.10.2019
Steuerrecht
BFH: Anzahlung auf ein Blockheizkraftwerk

Der BFH hat mit Urteil vom 17.7.2019 – V R 9/19 (V R 29/15) - entschieden:

1. Für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung kommt es darauf an, dass der Gegenstand der späteren Lieferung aus Sicht des Anzahlenden genau bestimmt ist und die Lieferung daher aus seiner Sicht sicher erscheint.

2. Es ist unionsrechtskonform, dass die Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 1 Satz 2 UStG eine Rückzahlung voraussetzt.

 

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