BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)
BMF, Schreiben vom 8.11.2017 – IV C 1 – S 1980-1/16/10010 :010
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen zum InvStG 2018 insbesondere zu folgenden Themen in einem Schreiben an die betroffenen Verbände beantwortet: Grundlage sind dringliche Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vom 4.8.2017 und vom 5.10.2017 sowie des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) vom 25.9.2017 und vom 10.10.2017. Das Schreiben umfasst Angaben zur Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote bei Dach-Investmentfonds, zu Hinterlegungsscheinen, dem Begriff der sonstigen inländischen Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 5 InvStG 2018 und zur Anwendung der Voraussetzungen des § 36a EStG bei Investmentfonds i. S. d. § 10 InvStG 2018.