BMF: Anwendung neuer BFH-Urteile
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die in der am 14.8.2017 aktualisierten Liste enthaltenen Entscheidungen des BFH in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden. Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des BFH (www.bundesfinanzhof.de -> Aktuelle Entscheidungen) abrufbar.
(BMF, Mitteilung vom 14.8.2017)