BMF: Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, Entscheidungen des BFH in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden diese Entscheidungen allgemein anwenden.
Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des BFH (www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle Entscheidungen -) abrufbar.
(Quelle: BMF vom 31.3.2020)