BFH: Anwendung des Halbeinknfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung
Der BFH hat im Urteil vom 18.7.2012 – X R 28/10 – entschieden: Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen können die Einkünfte, die dem Halb-einkünfteverfahren oder Teileinkünfteverfahren unterliegen, in voller Höhe („brutto“) festgestellt werden, sofern aus den weiteren Feststellungen des Bescheids für einen verständigen Empfänger zweifelsfrei erkennbar ist, dass zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte unter Anwendung der §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG ein zusätzlicher Rechenschritt notwendig ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3169-4 unter www.betriebs-berater.de