BFH: Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall
Der BFH hat im Urteil vom 6.4.2011 – IX R 40/10 – entschieden: Werden bei der Anteilsveräußerung i. S. v. § 17 EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c EStG) und Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) auch im Verlustfall anzuwenden.
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