BMF: Anwendung des § 25 UStG beim Auftreten des Reiseunternehmers im eigenen Namen für fremde Rechnung
Das BMF hat im Schreiben vom 3.4.2012 – IV D 2 – S 7100/07/10027 – zur Anwendung des § 25 UStG beim Auftreten des Reiseunternehmers im eigenen Namen für fremde Rechnung und damit zu den BFH-Urteilen vom 7.10.1999 – V R 79, 80/ 98, BStBl. II 2004, 308; vom 2.3.2006 – V R 25/03, BStBl. II 2006, 788, Stellung genommen. Für die Beurteilung, ob eine Leistung dem Reisenden unmittelbar zugute kommt, sind die zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen auszublenden, vielmehr kommt es auf die tatsächliche Leistungserbringung an. Abschn. 3.15 und 25.1 UStAE werden entsprechend geändert.
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