R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
10.12.2018
Steuerrecht
BMF: Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG (Gleich lautende Ländererlasse)

Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt nach § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG die unmittelbare odermittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes dergestalt, dass innerhalb von fünf Jahren mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Die Vorschrift fingiert die Übereignung eines zum Vermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstücks auf eine fiktiv „neue“ Personengesellschaft. Zivilrechtlich liegt kein Rechtsträgerwechsel vor.

Übersicht

1 Allgemeines

2 Personengesellschaft

3 Vom Tatbestand erfasste Grundstücke

4 Anteil am Vermögen der Personengesellschaft

5 Für § 1 Abs. 2a GrEStG relevanter Gesellschafterwechsel

5.1 Gesellschafterwechsel

5.1.1 Unmittelbarer Gesellschafterwechsel

5.1.2 Mittelbarer Gesellschafterwechsel

5.2 Alt- und Neugesellschafter

5.2.1 Altgesellschafter

5.2.1.1 Unmittelbar beteiligter Altgesellschafter

5.2.1.2 Mittelbar beteiligter Altgesellschafter

5.2.2 Neugesellschafter

5.2.2.1 Unmittelbar beteiligter Neugesellschafter

5.2.2.2 Mittelbar beteiligter Neugesellschafter

5.2.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

5.2.3.1 Alt- oder Neugesellschaftereigenschaft der Kapitalgesellschaft in Bezug auf die grundbesitzende Personengesellschaft

5.2.3.2 Alt- oder Neugesellschaftereigenschaft der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft in Bezug auf die Kapitalgesellschaft

5.2.4 Besonderheiten bei Treuhandverhältnissen

5.2.5 Besonderheiten bei der identitätswahrenden formwechselnden Umwandlung

5.2.5.1FormwechselndeUmwandlung der grundbesitzenden Gesellschaft

5.2.5.2 Formwechselnde Umwandlung einer unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschaft

5.2.5.3 Gesellschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

5.3 Ermittlung des Vomhundertsatzes Fünfjahreszeitraum

6 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG

7 Verhältnis zu Befreiungsvorschriften

8 Grundstückserwerbe von einem Gesellschafter (§§ 5, 6 GrEStG) und verbleibende Altgesellschafter (§ 6 Abs. 3 GrEStG)

9 Verhältnis zu § 16 GrEStG

10 Bemessungsgrundlage

11 Steuerschuldner und Bekanntgabe des Steuerbescheids

12 Anzeigepflicht

13 Grundsätze des BFH-Urteils vom 24.4.2013 – II R 17/10, BStBl. II, 833

14 Übergangsregelung für sukzessive Gesellschafterwechsel über den 6.11.2015

15 Zeitlicher Anwendungsbereich

FinMin Hessen, Erlass vom 12.11.2018 – S 4500 A-067-II 63/5

stats