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Steuerrecht
29.04.2010
Steuerrecht
BFH: Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung

Der BFH hat mit Urteil vom 4.2.2010 – X R 58/08 – entschieden: Der gesetzlich geforderte Zehnjahreszeitraum der sog. Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der jeweilige Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist auch dann maßgeblich, wenn nur für einen Teil des Jahres Beiträge gezahlt worden sind. Zahlungen in eine (befreiende) Lebensversicherung sind bei der Berechnung der geleisteten jährlichen Beiträge nicht zu berücksichtigen, wenn die Lebensversicherung steuerfrei ausgezahlt wurde bzw. werden kann.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1117-3 unter www.betriebs-berater.de

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