BMF: Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros
Das BMF hat im Schreiben vom 25.3.2011 – IV D 2 – S 7419/09/10001 – den UStAE vom 1.10.2010 (BStBl. I 2010, 846) um folgenden Satz 7 ergänzt: „Inländische Zu- und Abbringerflüge sind in die Zielortregelung einzubeziehen, wenn die als Reisevorleistung in Anspruch genommene Beförderungsleistung einschließlich der Zu- und Abbringerflüge nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen eine einheitliche Beförderungsleistung darstellt (vgl. Abschnitt 3.10 UStAE).“