BFH: Anwendung der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO im Gewerbesteuerverfahren - Gewerbesteuerschuldnerschaft bei Innengesellschaft
Der BFH hat mit Urteil vom 5.2.2014 – X R 1/12 - wie folgt entschieden:
1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO ist auf den Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar.
2. Der gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO erforderliche Hinweis dient nicht nur der Begründung, sondern hat Regelungscharakter (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.
Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert