FG Köln: Anwendung der §§ 13a, 13b ErbStG auf die Gewährung eines Quotennießbrauchs an einem KG-Anteil zur Abwicklung von Vermächtnisansprüchen?
Das FG Köln hat mit Urteil vom 28.6.2018 – 7 K 926/15 - entschieden: Die Befreiungsvorschriften der §§ 13a und 13b ErbStG sind nicht auf die Gewährung eines Quotennießbrauchsrechts an einem KG-Anteil zur Abwicklung von Vermächtnisansprüchen anwendbar.
(Leitsatz der Redaktion)