BFH: Anwartschaften im Rahmen des § 17 EStG
Der BFH hat mit Urteil vom 19.2.2013 - IX R 35/12 - wie folgt entschieden:
1. Eine Anwartschaft auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist keine Beteiligung und deshalb bei der Bestimmung der Beteiligungshöhe i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht zu berücksichtigen. 2. Erklärt der Steuerpflichtige aufgrund der Zahlung eines Geldbetrags seine Ansprüche aus einem Aktienkauf als abgegolten, ist diese Zahlung nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1622-3 unter www.betriebs-berater.de