Bundesregierung: Antwort zur Kleine Anfrage zu Stückzinsen
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, (BT-Drs. 17/4503) geantwortet, keine Angaben über steuerlich nicht erfasste Stückzinsen aus Wertpapieren zu haben, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Das BMF habe auf die Verpflichtung der Angabe dieser Kapitalerträge in der Steuererklärung hingewiesen (BT-Drs. 17/4656). Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH habe – im Gegensatz zu Banken, deren Spitzenverbände Mitglied im Zentralen Kreditausschuss seien – keinen Steuerabzug vorgenommen.
(hib Deutscher Bundestag vom 18.2.2011)