BZSt: Antragsformular zu § 50j EStG
Mit Wirkung zum 1.1.2017 wurde der § 50j EStG eingeführt. Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen einige Besonderheiten beachten, wenn die ab dem 1.1.2017 zugeflossenen Kapitalerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder anderen bilateralen Abkommen einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen. Diese Besonderheiten müssen die betroffenen Antragsteller in dem neuen Antragsformular (abrufbar unter www.bzst.de) bestätigen und die erforderlichen Erklärungen abgeben. Das neue Antragsformular ist ab sofort auch für Zuflüsse vor dem 1.1.2017 zu verwenden. Über ein Auswahlmenü ist das entsprechende Antragsformular für Dividendenzuflüsse vor dem 31.12.2016 24:00 Uhr oder nach dem 1.1.2017 00:00 Uhr auszuwählen.
(PM BZSt vom 2.8.2017)