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Steuerrecht
11.02.2014
Steuerrecht
BFH: Anteilsvereinigung bei wechselseitiger Beteiligung auf der Ebene einer Zwischengesellschaft

Der BFH hat mit Urteil vom 18.9.2013 – II R 21/12 - entschieden: Bei der im Rahmendes § 1 Abs. 3Nr. 1 GrEStG vorzunehmenden Prüfung, ob bei einer zwischengeschalteten Gesellschaft die erforderliche Beteiligungsquote von 95 %erreicht ist, bleiben Anteile, die eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft an dieser hält, ebenso unberücksichtigt wie Anteile, die die Gesellschaft selbst hält.

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