FG München: Anteilsveräußerung unter aufschiebender Bedingung
Das FG München hat durch Urteil vom 22.12.2009 - 13 K 3582/06 – entschieden: Bei der bertragung eines Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung liegt keine Veräußerung vor, wenn die Bedingung (hier: Zahlung) nicht eintritt. Das folgt aus § 158 BGB. Eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 39 AO ist ebenfalls nicht gegeben, da das Risiko der Wertminderung/-steigerung zu keinem Zeitpunkt auf den Erwerber übergegangen ist und er nie eine rechtlich abgesicherte Position auf den Anteilserwerb erworben hat.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-793-3