BFH: Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der BFH hat mit Urteil vom 17.7.2014 – VI R 42/13 - entschieden:
1. Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen.
2. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des Steuerpflichtigen.