BMF: Anrechnung norwegischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer
Das BMF hat sich im Schreiben vom 15.11.2011 – IV C 1 – S 2406/10/10001 :002 – zur Anrechnung norwegischer Quellensteuern auf diedeutsche Abgeltungsteuer gem. § 43a Abs. 4 EStG für das Jahr 2009 geäußert. Es weist auch darauf hin, dass das BZSt auf seiner Internetseite eine Übersicht der Sätze der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer veröffentlicht, die jährlich zum Stand 1.1. aktualisiert wird. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn die sich aus der Übersicht ergebenden Änderungen erst ab dem 1.7. des jeweiligen Kalenderjahres durch die auszahlenden Stellen berücksichtigt wird.
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