BFH: Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer
Der BFH hat im Urteil vom 22.9.2010 – II R 54/09 – entschieden: Die nach Eintritt der Bestandskraft des deutschen Schenkungsteuerbescheids erfolgte Zahlung einer nach § 21 Abs. 1 ErbStG anrechenbaren ausländischen Steuer stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar, das ggf. zu einer Änderung des Steuerbescheids berechtigt.
Volltext des Urt.: //BB-ONLINE BBL2011-194-4
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Dazu erscheint in Kürze ein Entscheidungsreport von Zipfel.