R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
23.07.2020
Steuerrecht
BFH: Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

Der BFH hat mit Beschluss vom 14.4.2020 – VI R 32/17 – wie folgt entschieden: 

1.            Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist es unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.06.2016 – III R 8/15, BFHE 254, 203, BStBl II 2017, 25, Rz 20).

2.            Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, führen nicht zur Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext: BB-ONLINE BBL2020-1685-2

stats