BFH: Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Der BFH hat mit Urteil vom 17.4.2018 – IX R 9/17 - entschieden: Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (entgegen BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2005 IV C 3-S 2253-112/05, BStBl I 2006, 4).