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Steuerrecht
18.05.2020
Steuerrecht
BT: Anhörung zur Umsatzsteuersenkung

Der Finanzausschuss führt am Montag, den 25.5., eine öffentliche Anhörung zu den geplanten steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise durch. Gegenstand der stattfindenden Anhörung ist der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150). Damit soll der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1.7. dieses Jahres bis zum 30.6.2021 befristet werden. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt von der Steuersenkung ausgenommen. Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer und zum Umwandlungssteuergesetz. Außerdem geht es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (19/ 19164), die sich angesichts des „Wirtshaussterbens“ dafür ausspricht, die Umsatzsteuer für Speisen auch über den 30.6.2021 hinaus bei sieben Prozent zu belassen. Die Sachverständigen sollen auch zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19134) Stellung nehmen, in dem eine verbesserte Verlustverrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Epidemie gefordert wird.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 510/2020 vom 18.5.2020)

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