BFH: Angaben zum Abtretungsgrund in einer Anlage zur Abtretungsanzeige – Unwirksamkeit der Abtretungsanzeige bei fehlender Bezugnahme
Der BFH hat mit Urteil vom 28.1.2014 - VII R 10/12 - wie folgt entschieden: Die vom Gesetz verlangten Angaben zum Abtretungsgrund können jedenfalls dann nicht durch Beifügung einer Anlage zu der vorgeschriebenen Abtretungsanzeige gemacht werden, wenn es auf dem amtlichen Vordruck an jeder Bezugnahme auf eine solche Unterlage fehlt.